Taufe - Trauung - Beerdigung

Für manche Augenblick des Lebens brauchen wir den Segen Gottes ganz besonders. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den besonderen Gottesdiensten anlässlich einer Taufe, einer Trauung oder einer Beerdigung.

Taufen in der St. Matthäikirche

Trauungen in St. Matthäi

Beerdigungen auf dem Evangelischen Friedhof


Außerdem können Sie auch besondere Jubiläen mit einem Gottesdienst oder einer Andacht begehen – zuhause oder in unserer Kirche. Das gilt insbesondere für Hochzeitsjubiläen – zum Beispiel die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren, die Rubinhochzeit anch 40 Jahren, die Goldene Hochzeit nach 50 jahren oder die Diamantene Hochzeit nach 60 Jahren Ehe.

Wenn Sie umgezogen sind, ist es auch möglich, Ihr neues Zuhause zu segnen. Wir kommen gerne zu einer Andacht zum Haussegen / Wohnungssegen zu Ihnen. Melden Sie sich gern im Pfarrbüro unter Tel. 0 51 82 – 5 20 63

Die Taufe

„Gott spricht: Ich habe dich bei deinem Namen gerufen …“
Quelle: Taufe
Wer getauft ist, darf gewiss sein: „Ich bin ein Kind Gottes, ich habe einen himmlischen Vater, von dessen Liebe mich nichts mehr trennen kann. Und ich habe Geschwister im Glauben – denn ich gehöre zur Gemeinde Jesu Christi.“

Es ist schön, wenn Eltern ihren Kindern diese Gewissheit schon am Anfang ihres Lebensweges mitgeben möchten. Wer nicht als Kind getauft ist, kann sich auch als Jugendlicher oder Erwachsener taufen lassen.
Mehrfach wurden solche Mündigentaufen auch schon als „Ganzkörpertaufe“ (mit Untertauchen) im Gronauer Freibad durchgeführt.

Die regelmäßigen Tauftermine sind:
– 2. Sonntag im Monat im Gottesdienst um 10 Uhr
– In den Monaten Mai, Juni, August und September  können Taufen am letzten Samstag des Monats in einem gesonderten Taufgottesdienst um 16 Uhr gefeiert werden.

Hier finden Sie Bibelverse für Taufe, Trauung oder Konfirmation und umfassende, weiterführende Informationen unserer Landeskirche zur Taufe.

Trauungen

Quelle: Trauuung
Sie möchten heiraten? – Es ist wunderbar, wenn Menschen „Ja“ zueinander sagen!
Herzlich willkommen zur kirchlichen Trauung in unserer St. Matthäikirche! Gott sagt sein „Ja“ zu uns – sein Segen hilft uns, dass unser Ja zum anderen lebendig bleibt.

Wenn Sie eine kirchliche Trauung feiern möchten, wenden Sie sich bitte zur  Terminabsprache möglichst rechtzeitig im Pfarramt; die formelle Anmeldung der kirchlichen Trauung nehmen Sie bitte persönlich im Kirchenbüro vor.

Für den Trauungsgottesdienst können Sie den Predigttext – Ihren „Trauspruch“ aus der Bibel, der SIe begleiten soll – gerne selbst aussuchen. Eine Übersicht über mögliche Trausprüche finden Sie hier

Sie können auch  die Seite trauspruch.de anklicken. Dort werden Sie in drei einfachen Schritten zu Ihrem Trau(m)spruch geführt. Außerdem weisen wir Sie gerne auf die Informationen unserer Landeskirche zum Thema Trauung hin.

Beerdigungen

… Lachen hat seine Zeit … WEINEN HAT SEINE ZEIT …
 Klagen hat seine Zeit
… Tanzen hat seine Zeit … (Prediger 3)
Quelle: Beerdigungen

Was zwischen Tod und Beerdigung zu bedenken ist – häufig gestellte Fragen …


Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist vieles zu bedenken. Hier gibt es Antworten auf die Fragen, die im Zusammenhang mit der kirchlichen Beerdigung oder Trauerfeier häufig gestellt werden.

  • Wie erreiche ich den Evangelischen Friedhof?
    Zuständig ist Herr Claus Klingeberg, Lindenweg 2, 31028 Gronau, Tel. 0 51 82 / 35 21, Fax: 0 51 82 / 94 79 77.
  • Wie erreiche ich das Pfarrbüro?
    Die Telefonnummer ist 0 51 82 / 5 26 03
 

  • Wer wird kirchlich bestattet?
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine evangelische Beerdigung bzw. Trauerfeier. Dies gilt auch, wenn die Angehörigen vielleicht nicht in der Kirche sind oder wegen Familienstreitigkeiten eine Beisetzung ohne Trauerfeier oder ohne kirchliches Geleit für eine „einfache Lösung” halten. Auch in einem solchen Fall darf der verstorbenen Person der durch die Kirchenzugehörigkeit geäußerte Wunsch nach einer kirchlichen Beerdigung nicht verweigert werden.

Ebenso gilt: Wer der Kirche nicht angehört, hat damit die Entscheidung getroffen, ohne kirchliches Geleit bestattet zu werden. Dies gilt für Ungetaufte ebenso wie für Menschen, die die Kirche durch ihren Austritt verlassen haben. Da es sich bei der Johanniskirche auf dem Lehder Berg nicht um eine Trauerhalle, sondern um eine Kirche handelt, ist die Nutzung dieser Kirche auch nur für kirchliche Trauergottesdienste möglich – und zwar für Mitglieder aller christlichen Kirchen, die der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehören. Für nichtgottesdienstliche Trauerfeiern steht auf dem Lehder Friedhof eine gesonderte Trauerhalle zur Verfügung.

  • Kann für Ausgetretene ein Trauergottesdienst in der Johanniskirche stattfinden?
Das ist – anderslautenden Gerüchten zum Trotz – nicht ausgeschlosen. In der Regel finden zwar die Trauerfeiern für Verstorbene, die keiner Kirche angehören, in der Trauerhalle auf dem Ev. Friedhof statt, da die Johanniskirche als Kirche nur für Gottesdienste zur Verfügung steht. Wenn jedoch Angehörige, die selbst der Kirche angehören, eine kirchliche und seelsorgerliche Begleitung beim Abschied von ihrem verstorbenen Familienmitglied wünschen, das nicht Kirchenmitglid war, gibt es folgende Möglichkeit dafür;
 Zuerst findet die Beisetzung des Sarges oder der Urne am Grab statt. (Dies sollte unter Leitung des Bestatters geschehen). Direkt im Anschluss kommt die Trauergemeinde in die Johanniskirche und wir als Pastoren halten dort einen Trauergottesdienst  (ohne Urne oder Sarg des Verstorbenen) für die Angehörigen.

  • Wie wird eine kirchliche Trauerfeier vorbereitet?
In der Regel kommt der Pastor bzw. die Pastorin zu Ihnen ins Haus zu einem Trauergespräch. Dabei wird nicht nur über den Lebensweg des Verstorbenen gesprochen, sondern auch über die Gestaltung der Trauerfeier, insbesondere über die Lieder, die während der Trauerfeier gesungen werden und den Bibelvers der der Traueransprache zugrunde liegen soll. Gerne berücksichtigen wir dabei Wünsche der Familie oder, falls bekannt, die Wünsche, die das verstorbene Gemeindeglied vielleicht selbst einmal geäußert hat.

Im Evangelischen Gesangbuch finden sich zum einen Lieder zum Thema „Sterben und ewiges Leben – Bestattung” (unter den Nummern 516 bis 536). Es ist jedoch genausogut möglich, andere Gesangbuchlieder zu verwenden, vor allem, wenn sie einen persönlichen Bezug haben. Häufig werden Lieder ausgesucht, die eine Segensbitte enthalten (z.B. EG 170 „Komm, Herr, segne uns”, 171 „Bewahre uns Gott” 347 „Ach bleib mit deiner Gnade”) Manchmal steht auch trotz des Schmerzes die Dankbarkeit im Vordergrund, die sich in Liedern wie „Nun danket alle Gott” (321) oder „Lobe den Herren” (316) ausdrücken kann. Und schließlich gibt es Trostlieder, die das Vertrauen zu Gott und die Geborgenheit in ihm bestärken; dazu gehören u.a. „Befiehl du deine Wege” (361), „Wer nur den lieben Gott lässt walten” (369) und „Jesu, meine Freude” (396). Auch die jeweilige Zeit im Kirchenjahr (Advent, Passionszeit usw.) kann Anregungen für die Liedauswahl geben. (Die Nummern beziehen sich auf das aktuelle Gesangbuch, das seit 1995 im Gebrauch ist – wenn Sie ein älteres Gesangbuch verwenden, werden Sie andere Nummern vorfinden)

  • Sollen wir die Kinder zur Beerdigung mitnehmen?
Die Trauerfeier ist ein wichtiges Ritual, das Menschen hilft, Abschied zu nehmen – auch Kindern. Häufig haben sie auch selbst den Wunsch, dabeizusein; dem sollte in der Regel auch entsprochen werden. Sicher ist es gut, Kindern vorher zu erzählen, was bei der Trauerfeier und Beerdigung geschieht und dafür zu sorgen, dass sie beim Gottesdienst mit einem ihnen vertrauten Erwachsenen zusammensitzen – dann kann aber ganz bestimmt auch Kindern die Teilnahme eine Hilfe sein, ihre Trauer zu bewältigen.

  • Erdbestattung oder Einäscherung?
Auch wenn die Zahl der Einäscherungen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist, gilt die Erdbestattung nach wie vor als „Regelfall”. Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch über den Tod hinaus. So wie wegen dieses Grundsatzes auch eine Organentnahme nur möglich ist, wenn der / die Verstorbene ihr zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, genauso darf auch eine Einäscherung nur erfolgen, wenn sie von der verstorbenen Person zu Lebzeiten selbst gewünscht wurde.

Theologisch hat der Unterschied zwischen der Erdbestattung und der Beisetzung einer Urne keine Bedeutung. Zwar wurde im 19. Jahrhundert (und teilweise auch noch in der DDR) die Einäscherung als Protest gegen die christliche Auferstehungsbotschaft propagiert; eine solche Haltung spielt aber heute bei der Entscheidung für eine Einäscherung praktisch keine Rolle mehr. Und die Kraft Gottes, Menschen aus dem Tod aufzuerwecken, wird natürlich nicht davon beeinflusst, wie Menschen gestorben oder bestattet worden sind.

Im Falle einer Erdbestattung finden die Trauerfeier in der Lehder Johanniskirche und die Beisetzung auf dem Lehder Friedhof im direkten Zusammenhang statt, meistens drei bis fünf Tage nach dem Tod des Angehörigen. Erfolgt eine Einäscherung, gibt es zwei Möglichkeiten:
 – Entweder erfolgt zunächst eine Trauerfeier, nach der der Sarg zur Einäscherung überführt wird. Wenn die Urne aus dem Krematorium eingetroffen ist, findet die Beisetzung der Urne statt; wir sind als Pastor bzw. Pastorin in der Regel auch bei dieser Urnenbeisetzung dabei und begleiten die Angehörigen mit Gebet und Segen.
 – Oder (das ist inzwischen die häufigere Form): Die Trauerfeier wird gemeinsam mit der anschließenden Beisetzung der Urne gehalten

Die Termine für Trauerfeiern und Beisetzung werden von den Angehörigen und dem jeweiligen Bestatter mit dem Pfarramt und der Friedhofsverwaltung abgesprochen. Dabei werden alle Beteiligten versuchen, die Wünsche der Familie zu berücksichtigen, eine Garantie für einen „Wunschtermin” kann es natürlich nicht geben.

  • Ist eine anonyme Bestattung möglich?
Nach der gültigen Friedhofsordnung gibt es auf dem Evangelischen Friedhof in Gronau kein anonymes Gräberfeld, auf dem solche Bestattungen vorgenommen werden können. Sofern ein Verstorbener den Wunsch geäußert hat, dass sein Grab anonym bleibt, ist dies in der Form möglich, dass die Angehörigen auf das Anbringen einer Grabplatte auf dem Rasengrab verzichten. (Gilt sowohl für Erdbestattungsgräber als auch für Urnengräber)

  • Was kommt nach der Beerdigung?
Die Zeit, in der so vieles zu regeln war, ist plötzlich vorbei und manchmal ist man als Trauernder mit seinen Gedanken alleine. In dieser Situation kann es eine Hilfe sein, dass wir im Gottesdienst am Sonntag nach der Trauerfeier noch einmal als christliche Gemeinde für unsere Verstorbenen und für die Trauernden beten. Deshalb sind Trauerfamilien am Sonntag nach der Trauerfeier stets besonders herzlich zum Sonntagsgottesdienst eingeladen. Außerdem werden am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) in unserer Kirche noch einmal die Namen aller derer in der Fürbitte verlesen, die im zu Ende gehenden Kirchenjahr verstorben sind.

Das Bild oben im Text ist in der Johanniskirche auf dem Lehder Friedhof zu sehen. Es zeigt den auferstandenen Jesus Christus am Ostermorgen und erinnert uns an unsere christliche Hoffnung.
 „Als Christen glauben wir, dass der Tod nicht das Ende ist. in diesem Glauben suchen wir Trost aus Gottes Wort“ – so heißt es in der Liturgie unserer Gottesdienste anlässlich einer Beerdigung

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  • Interessante Links zum Thema:
Die Friedhofsordnung finden Sie HIER
Die Gebührenordnung für den Evangelischen Friedhof Gronau finden Sie HIER
Hier finden Sie weitere
Informationen unserer Landeskirche zum Sterben / Älter werden.