Der Kirchenvorstand der St. Matthäigemeinde hat am 14. März darüber beraten, wie die Gemeindearbeit in der derzeitigen Krisensituation zu gestalten ist. Die Kirchengemeinde beteiligt sich an dem notwendig gewordenen gesamtgesellschaftlichen „Innehalten”. Zugleich aber ist in vielen Gesprächen deutlich geworden, wie wichtig Menschen gerade in einer solchen Krisenzeit das Gebet ist und sie möchte dafür auch einen Raum bieten. Deshalb wurden von Pfarramt und Kirchenvorstand einvernehmlich folgende Regelungen getroffen (AKTUALISIERTE FASSUNG VOM 17.3.)
1. Gottesdienste, Offene Kirche und gottesdienstliches Gebet.
Bis einschließlich 19. April werden keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert. Auch die Passionsandachten finden nicht statt.
Die Kirche ist mittwochs von 18 bis 19 Uhr und freitags von 10 bis 11 Uhr zum persönlichen Gebet geöffnet. Sollten sich zeitweise mehrere Personen gleichzeitig in der Kirche aufhalten, ist auf weiträumigen Abstand zu achten. Die geöffnete Kirche darf nicht für Zusammenkünfte genutzt werden. Das gleiche gilt für die wie immer tagsüber geöffnete Johanniskirche Lehde.
Das Einläuten des Sonntags am Samstagabend um 17 Uhr findet weiterhin statt. Es soll daran erinnern, dass auch weiterhin der Sonntag ein besonderer Tag der Einkehr und des Gebets ist.
An den Sonntagen ohne Gottesdienst wird zur Gottesdienstzeit ein nicht-öffentliches „gottesdienstliches Gebet” gehalten. Dazu wird sich Pastorenehepaar Richter in der Kirche aufhalten und beten. Insbesondere sollen dort diejenigen Gebetsanliegen vor Gott gebracht werden, die von Gemeindegliedern in der Woche davor mitgeteilt wurden. Die Kirchengemeinde lädt ausdrücklich dazu ein, solche
Gebetsanliegen telefonisch (05182 923348) oder schriftlich oder per Mail (
p.wolfgangrichter@gmail.com)
dem Pastorenehepaar Richter mitzuteilen. Gemeindeglieder, die am Sonntagmorgen zuhause sind, sollen wissen, dass zur Gottesdienstzeit in der Kirche gebetet wird, auch wenn kein öffentlicher Gottesdienst stattfindet; sie sind auch eingeladen, sich
persönlich zuhause an diesem Gebet zu beteiligen. Zum Abschluss dieses Sonntagsgebets läutet um
10.55 die
Gebetsglocke - als Einladung, zuhause das Vaterunser mitzusprechen
2. Konfirmandenunterricht und Konfirmation: Der Konfirmandenunterricht fällt bis zum 19. April 2020 aus. Bisher hofft die Kirchengemeinde, die Konfirmationen zu den vorgesehenen Terminen, die nach dem "Verbotszeitraum" liegen (26. April und 3. Mai) feiern zu können. Wie bereits beim Konfirmandenelternabend besprochen, wird es möglicherweise eine Beschränkung der Teilnehmerzahl am Konfirmationsgottesdienst geben. Konkrete Regelungen werden den betroffenen Familien und der Gemeinde zu gegebener Zeit mitgeteilt.
3. Gruppen, Kreise und Veranstaltungen der Kirchengemeinde Die Gruppen, Kreise und bisher geplante Veranstaltungen der Kirchengemeinde finden bis zum 19. April nicht statt.
4. Das Kirchenbüro ist zu den üblichen Zeiten besetzt. (Dienstags und Donberstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16.30 Uhr bis 18.30 h). Es wird jedoch dringend darum gebeten, Anliegen soweit irgend möglich, in diesen Zeiten telefonisch zu regeln.
5. Beerdigungen: Eine Zusammenkunft zur Trauerfeier in der Johanniskirche (oder bei nichtkirchlichen Beerdigungen in der Trauerhalle des Friedhofs) ist zur Zeit nicht erlaubt. Deshalb werden nur noch Trauerfeiern mit den nahen Angehörigen am Grab durchgeführt. Auf Wunsch kann zu einem späteren Zeitpunkt ein öffentlicher Trauergottesdienst nachgeholt werden.